Berlin richtet Zentralstelle Hasskriminalität ein

Der Landesverband Berlin-Brandenburg begrüßt die Entscheidung, dass bei der Staatsanwaltschaft Berlin eine Zentralstelle Hasskriminalität eingerichtet wird. 

Hass und Ausgrenzung haben in unserer Gesellschaft nichts zu suchen, so der Landesvorsitzende Marco Klingberg. 

Entschädigung für verfolgte Homosexuelle

Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, wie viele Rehabilitierungsbescheinigungen nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur strafrechtlichen Rehabilitierung wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilter Personen (StrRehaHomG) beantragt wurden.

Rehabilitierung und Entschädigung der Opfer des § 175: Endlich Gerechtigkeit – Aber nicht für alle

https://www.berlin.de/sen/justva/presse/pressemitteilungen/2017/pressemitteilung.574336.php

Das Bundeskabinett hat heute (22.03.2017) die Rehabilitierung und Entschädigung verurteilter Männer durch den Unrechtsparagraphen 175 StGB beschlossen. Das Land Berlin hatte dazu bereits 2012 und 2015 Initiativen in den Bundesrat eingebracht. Dirk Behrendt, Senator für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, erklärt dazu:

„Heute hat das Kabinett den Weg freigemacht, ein Stück nachkriegsdeutschen Unrechts zu korrigieren. Die Bundesrepublik Deutschland zeigt mit dem Kabinettsbeschluss Verantwortung für die Opfer des Paragraphen 175. Der Bundestag sollte das Gesetz zügig verabschieden und die Rehabilitierung und Entschädigung der Opfer von Paragraph 175 nicht hinauszögern. Dieses Thema taugt nicht für Wahlkampfmanöver. Zu lange und zu oft wurde in entschädigungspolitischen Fragen auf Zeit gespielt. Der Gesetzentwurf ist die späte Geste der Bundesrepublik Deutschland, den Opfern der Schwulenverfolgung mit Gerechtigkeit zu begegnen. Die Rehabilitierung und die Entschädigung der Verurteilten ist ein wichtiges Signal für über 50.000 Opfer. Leider bleiben damit jene Opfer der nachkriegsdeutschen Homosexuellenverfolgung unberücksichtigt, die zwar strafrechtlich verfolgt, denunziert und benachteiligt wurden, eventuell ihre Existenzen verloren, aber eben nicht verurteilt wurden. Empfehlenswert wäre auch die Schaffung eines Härtefonds, der Fälle auffängt, in denen die gesetzlich vorgesehene Pauschale unzureichend erscheint.“

Nach dem Zweiten Weltkrieg bestand die von den Nazis verschärfte Fassung des Paragrafen 175 im Strafgesetz fort, der homosexuelle Handlungen unter Männern unter Strafe stellte. Die DDR kehrte damals zur Fassung der Weimarer Republik zurück und setzte den Paragrafen Ende der Fünfziger Jahre de facto außer Kraft, bevor sie ihn 1968 abschaffte. Erst 1969 entschärfte die Bundesrepublik die gefürchtete Norm. Homosexuelle Handlungen mit Jugendlichen blieben in der Bundesrepublik jedoch auch danach noch strafbar. Erst 1994 wurde der Paragraf 175 endgültig abgeschafft. In der NS-Zeit ergangene Urteile gegen Homosexuelle wurden 2002 aufgehoben, Urteile aus der Zeit danach nicht.

Tastatur

Hass im Internet: Was tut die Berliner Staatsanwaltschaft?

Hass im Internet: Was tut die Berliner Staatsanwaltschaft? - Hasskommentare im Internet, insbesondere in den sozialen Medien, wie Facebook haben in den letzten Wochen und Monaten zugenommen. Eine Grund für  Dirk  Behrendt Abgeordneter der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Abgeordnetenhaus von Berlin bei der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz nachzufragen, wie geht die Staatsanwaltschaft mit derartigen Straftaten um.

Hasskommentare decken in aller Regel die Straftatbestände der Beleidigung, der üblen Nachrede, der Bedrohung und der Volksverhetzung ab.

Die Fachgruppe Justiz des Vereines lesbischer und schwuler Polizeibediensteter Berlin-Brandenburg informiert an dieser Stelle über die Antwort der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz vom 18. Februar 2016. Die Antwort, ist unter dem Link  Behrendt, Dirk http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/17/SchrAnfr/S17-17889.pdf zu finden.

Paragraph

Unrechtsurteile aufheben - Sofort!

Die Fachgruppe Justiz des Vereines lesbischer und schwuler Polizeibediensteter Berlin-Brandenburg begrüßt die vom österreichischen Justizministers gestern angekündigte Aufhebung der Urteile gegen Homosexuelle. Wir fordern die Bundesregierung auf, die in der Bundesrepublik nach 1945 getroffenen Urteile, nach § 175 StGB endlich aufzuheben und dies sofort.

Die von Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD) in seiner heutigen Presseerklärung getroffenen Äußerungen können wir nur bekräftigen und unterstützen:

"... In Österreich hat Justizminister Brandstetter gestern angekündigt, alle Verurteilungen wegen Homosexualität aufzuheben. In Deutschland dagegen sind die Opfer homophober Strafverfolgung nach 1945 weder rehabilitiert noch entschädigt. Dass der Nazi-§175 in der Bundesrepublik Deutschland 20 Jahre lange unverändert in Kraft blieb, dass auch im demokratischen Staat Menschen im Gefängnis landeten, nur weil sie anders liebten, das ist ein monströser Schandfleck unseres Rechtsstaates. Die antihomosexuellen Strafbestimmungen waren von Anfang an grundgesetzwidrig. Die auf verfassungswidrigen Grundlagen ergangenen Urteile können und müssen aufgehoben werden. Und zwar schnell. Damit Verfolgten noch zu ihren Lebzeiten Gerechtigkeit widerfährt. Es ist keine Schwächung des Rechtsstaats, wenn er seine Fehler korrigiert, ganz im Gegenteil. Es kostet ihn nichts, es kostet nur Überwindung. ..."

FG Justiz

Beschlüsse der 86. Justizministerkonferenz

Die Fachgruppe Justiz informiert:

Im Zeitraum vom 17. - 18. Juni 2015 fand in Stuttgart die 86. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Länder statt. Auf dieser Konferenz wurden u.a. Beschlüsse zur Ehe für Alle und zur Rehabilitierung und Entschädigung der Opfer von Strafverfolgung wegen homosexueller Handlungen verabschiedet.

Beschluss "Ehe für Alle":

http://justizministerium-bw.de/pb/site/jum2/get/documents/jum1/JuM/Justizministerium%20NEU/JuMiKo/Beschl%C3%BCsse/2015%20Fr%C3%BChjahr/TOP%20I.18%20-%20Ehe%20f%C3%BCr%20alle%20%28oA%29.pdf

Beschluss "Reahbilitierung und Entschädigung der Opfer von Strafverfolgung wegen homosexueller Handlungen":

http://justizministerium-bw.de/pb/site/jum2/get/documents/jum1/JuM/Justizministerium%20NEU/JuMiKo/Beschl%C3%BCsse/2015%20Fr%C3%BChjahr/TOP%20II.9%20-%20Rehabilitierung%20und%20Entsch%C3%A4digung%20der%20Opfer%20von%20Strafverfolgung%20wegen%20homosexueller%20Handlungen%20%28oA%29.pdf 

 

Bundesrat

Bundesrat: Rehabilitierung und Entschädigung homosexueller Menschen

Entschließung des Bundesrates für Maßnahmen zur Rehabilitierung der nach 1945 in beiden deutschen Staaten gemäß §§ 175, 175a Nr. 3 und 4 des Strafgesetzbuches und gemäß § 151 des Strafgesetzbuches der DDR verurteilten Männer (935. Sitzung des Bundesrates am 10.07.2015)

Der Bundesrat setzt sich für die Rehabilitierung und Entschädigung von Personen ein, die wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen unter Erwachsenen strafrechtlich verurteilt wurden. Mit einer am 10. Juli 2015 gefassten Entschließung fordert er die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der Maßnahmen zur Rehabilitierung und Entschädigung für die nach 1945 in beiden deutschen Staaten nach den jeweiligen Strafgesetzbüchern Verurteilten vorsieht.

FG Justiz

Stillstand bei der Bundesratsinitiative

Homosexuelle Handlungen unter Männern waren in Deutschland bis zum 11. Juni 1994 strafbar - erst dann wurde der berüchtigte Paragraf 175 des Strafgesetzbuches endgültig abgeschafft. Im Jahr 1935 wiederum war die Strafbarkeit homosexueller Handlungen unter Männern drastisch verschärft worden. Diese Straftatbestände galten sowohl in der Bundesrepublik als auch in der DDR bis Ende der sechziger Jahre fort - inzwischen sind sie als nationalsozialistisches Unrecht anerkannt.

Logo Fachgruppe Justiz

Arbeitsgespräch in Dresden

Am vergangenen Montag (20. Oktober 2014) traffen sich der Stellvertretende Bundesvorsitzende und Vorsitzende des Landesverbandes Berlin-Brandenburg, Marco Klingberg, der Sprecher der Fachgruppe Justiz, Felix Zabel zusammen mit den Ansprechpartner_innen für gleichgeschlechtliche Lebensweisen der Staatsanwaltschaft Berlin (Oberstaatsanwältin Ines Karl und Staatsanwalt Markus Oswald) und der Polizei Berlin (Polizeioberkommissar Harald Kröger) im sächsischen Staatsministerium des Innern zu einem Arbeitsgespräch mit dem Landespolizeipräsidenten, Herrn Rainer Kann.